Die SVP-Konolfingen hat sich zum Ziel gesetzt, das Thema Sozialhilfe zukünftig vielseitig zu beleuchten und so zu einer transparenten Information beizutragen ohne sich dabei den ewig gleichen Plattitüden zu bedienen.
In einem ersten Schritt und als Grundlage für weitere Analysen und Aufschlüsselungen der Sozialhilfekosten, wollen wir gemeinsam mit dir einen Fragebogen erarbeiten, welcher anschliessend der Gemeinde zur Beantwortung vorgelegt wird. Stelle auch du hier deine Fragen, die dir rund um das Thema Sozialhilfe schon länger unter den Nägeln brennen oder poste diese direkt unten ins Kommentarfeld.
Geschichtlicher Hintergrund
Bis ins 20. Jahrhundert als Armenfürsorge bekannt, wurde die heutige Sozialhilfe auf Grund der beiden Weltkriege reorganisiert und professionalisiert. Was im Mittelalter ausschliesslich Aufgabe der Kirche war, wurde mit der Einführung der AHV, IV und EO, wie auch der Ausbildung erster Sozialarbeiter auf ein neues Niveau gehoben.
Artikel 12 in der Bundesverfassung
Die Basis für die heutige Sozialhilfe bildet die Bundesverfassung, welche in Artikel 12 ein Grundrecht auf Hilfe in Notlagen garantiert. Auf Grund der föderalistischen Organisation der Schweiz, wird die Umsetzung der Grundrechte im Zuständigkeitsgesetz geregelt und entsprechend den Kantonen übertragen. Diese wiederum regeln die genauen Rahmenbedingungen in einem auf parlamentarischer Ebene erstellten Sozialhilfegesetz, was sich meistens an den Richtlinien der SKOS orientiert.
Die SKOS als interkantonales Bindeglied
Mit der Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) hat sich mit der Zeit ein Gefäss entwickelt, welches im Sinne eines Fachverbandes agiert und die Kantone und Gemeinden zusammenbringt. Ziel ist es, einheitliche Richtlinien zu erlassen welche eine homogene Berechnung von Unterstützungsbudgets beim Bezug von Sozialhilfeleistungen garantieren.
Sozialhilfe, mehr als nur eine Geldschleuder
Verbreitet wird die Sozialhilfe «nur» als Geldschleuder betrachtet, welche Jahr für Jahr mehr ausgibt und der «faulen» Bevölkerung den Anreiz nimmt, sich aktiv im Arbeitsleben zu engagieren. Diese Aussage ist insofern nicht korrekt, weil die Sozialhilfe viele andere «Sicherheitsnetze» umfasst, welche wir alle früher oder später brauchen. So gehört zum Beispiel im erweiterten Sinne der obligatorische Krankenversicherungsschutz (unabhängig davon, ob Sie die Prämien bezahlen oder nicht) oder auch die Altersvorsoge AHV zur Sozialhilfe. Erst wenn die Vielzahl an Sicherheitsnetzen nicht ausreicht um ein menschenwürdiges Leben zu führen, kommt die Sozialhilfe im engeren Sinne zum Einsatz. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die berufliche Ausbildung, die körperliche Verfassung oder ein akuter Schicksalsschlag dazu geführt hat, dass es der Person aktuell nicht mehr möglich ist für sich selbst und die Familie zu sorgen.
Die Sozialhilfe leistet somit einen aktiven Beitrag zur Prävention und Verhinderung von Armut und damit zum sozialen Frieden in der Schweiz.
Im August 2018, Marc-Theodor Habegger
Update folgt, sobald der Fragebogen eingereicht wurde.