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2020

Parolen für die eidgenössischen Abstimmungen vom 27.09.2020

«Volksinitiative vom 31. August 2018 «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» JA

Wenn in den Städten hunderte Meter lange Menschenschlangen stehen nur um eine freiwerdende 3.5 Zimmerwohnung zu ergattern zeigt dies deutlich den Druck, welcher auf urbanen Mietflächen lastet. Anstelle immer mehr Wohnraum und Infrastruktur zu fordern, muss die Zuwanderung mengenmässig gebremst werden. Die Initiative setzt also dort an, wo das Problem entsteht, anstelle mit viel Geld die Resultate der freien Zuwanderung korrigieren zu wollen.

«Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG)» JA

Das revidierte Jagdgesetz ist nötig und wichtig. Es ermöglicht ein konfliktfreies Nebeneinander von wilder und gepflegter Natur. Mit klaren Regeln für das Erlegen von geschützten Arten sichert es langfristig Landwirtschafts- sowie Tourismusgebiete. Natur- und Tierschutz sowie Tiergesundheit werden endlich konkretisiert und gestärkt.

«Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten)» JA

Zur Familienförderung in allen Lohnsegmenten und zur Nutzung des inländischen Arbeitspotenzials hat die SVP Konolfingen zu dieser Vorlage einstimmig die JA-Parole gefällt. Eltern, welche ihre Kinder extern betreuen lassen, weil beide berufstätig sind, bezahlen dies oft teuer. Nicht selten stehen sie wegen Steuerprogression und hoher Betreuungskosten finanziell schlechter da, als wenn ein Partner zu Hause bleiben würde. Deshalb können die Betreuungskosten, ähnlich wie die Berufsauslagen, bereits heute auch bei der Bundessteuer vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, jedoch nur bis zu einem Betrag von 10‘100 CHF. Die effektiven Kosten liegen jedoch in den meisten Fällen höher. Um einen echten Anreiz zu geben, hat das Parlament diesen Maximalabzug nun auf 25‘000 CHF erhöhen wollen. Ebenfalls erhöht hat das Parlament den generellen Kinderabzug von heute 6‘500 CHF auf 10‘000 CHF. Damit sollen auch Familien unterstützt werden, welche ihre Kinder nicht extern betreuen lassen. 

«Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie»)» NEIN

Es ist unbestritten, dass ein Kind Anrecht auf einen Vater hat. Ob dieses Anrecht aber nur gewährleistet wird, wenn die öffentliche Hand für den Urlaub des Neuvaters bezahlt, ist zweifelhaft. Vielmehr sollte es doch in der Selbstverantwortung von Vätern liegen, die jährlich zur Verfügung stehenden Ferientage so zu planen, dass gerade zur Geburt einige dieser Tage eingesetzt werden. Familiensache ist immer noch Privatsache.

«Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge»JA

Soll der Schweizer Luftraum weiterhin geschützt bleiben, ist die Beschaffung von neuen Kampfflugzeugen unumgänglich. Die derzeit verwendeten Flugzeuge F/A-18 Hornet und F-5E Tiger erreichen spätestens 2030 das Ende ihrer Lebensdauer.  Auch in Friedenszeiten sind Flugzeuge zum Schutz des Luftraums für die Sicherung der Schweiz unerlässlich. Sie gewährleisten den Luftpolizeidienst, ergänzen stationäre Radarsysteme des Landes und sind letzten Endes für die Auftragserfüllung der Schweizer Armee zwingend notwendig.


2019 

Parolen für die kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen vom 19.05.2019

Eidgenössische Vorlagen

«Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung» (NEIN / 2x Ja, 4x Nein)

«Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie» (NEIN)

Kantonale Vorlage

«Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe» (JA zur Vorlage) (NEIN zum Volksvorschlag) (Stichfrage; Vorlage)


Parolen für die kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen vom 10.02.2019

«Volksinitiative «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)» (NEIN)

Die Initiative bietet auf den ersten Blick eine gute Lösung für ein breit bekanntes und anerkanntes Problem. Im Detail ist das Begehren aber zu starr formuliert und lässt kein Spielraum für zukünftige Entwicklungen. Weiter sind wir der Meinung, dass das Begehren mit der aktuell laufenden Raumplanungsgesetzgebung aufgenommen wurde und genügend umgesetzt wird. 

«Änderung der kantonalen Energiegesetzes» (NEIN)

Auch weiterhin muss es möglichst vielen offen stehen, ein Haus zu erwerben oder selbst zu bauen, auch ohne zusätzliche Kostentreiber. Die Hauseigentümererinnen und Hausbesitzer in der Schweiz investieren heute schon freiwillig in erneuerbare Energie und einen effizienteren Betrieb. Durch die Änderung im Energiegesetz wird aus freiwillig, pflicht.

«Änderung der kantonalen Polizeigesetzes» (JA)

Viel zu oft sind den Polizeikräften in schwierigen Situationen die Hände gebunden aufgrund mangelnder Rechtsgrundlage. Die Totalrevision des Polizeigesetztes ist ein weiterer Schritt für ein zeitgemässe Bekämpfung und möglicher Vorbeugung von Straftaten. Durch eine pauschale Abgeltung wird der administrative Aufwand verringert und Teile der Sicherheitskosten können auf Veranstalter und straffällige Personen abgewälzt werden, sollte es zu Ausschreitungen kommen. 


2018

Parole für die kommunale Urnenabstimmung vom 25.11.2018

2x JA für die Schulraumplanung (mehr Infos)

 

Parolen für die eidgenössische Abstimmung vom 25.11.2018

JA zur Selbstbestimmungsinitiative!

Unsere direkte Demokratie garantiert Rechtssicherheit. Dafür werden wir weltweit beneidet. Diesen Trumpf dürfen wir nicht verspielen. Deshalb sage wir Ja zur Selbstbestimmungsinitiative.


Parolen für die eidgenössische Abstimmung vom 23.09.2018

«Bundesbeschluss über die Velowege sowie die Fuss- und Wanderwege» (NEIN)

«Volksinitiative: Für gesunde sowie umweltfreundlich und fair hergestellte Lebensmittel» (NEIN)

«Volksinitiative: Für Ernährungssouveränität. Die Landwirtschaft betrifft uns alle» (NEIN) 


2017

Parole für die kommunale Abstimmung vom 26.11.2017

Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 2’584’000.— für die Sanierung der Oberdorfstrasse (Strasse und Trinkwasserleitung) (JA, einstimmig)


Parolen für die Abstimmung vom 21.05.2017

«Energiegesetz (EnG)»(NEIN)

«Beschluss des Grossen Rates betreffend den Kredit für die Asylsozialhilfe 2016 – 2019» (NEIN)


Parolen für die Abstimmung vom 12.02.2017

«Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration» (NEIN)

In der Schweiz existieren zwei verschiedene Arten der Einbürgerung, die ordentliche und die erleichterte Einbürgerung. Der Unterschied sind die verschiedenen Bedingungen, die damit verbundenen Aufwände und die zuständigen Behörden. Die ordentliche Einbürgerung ist die Sache der Kantone und Gemeinden. Im Gegenzug zu der ordentlichen Einbürgerung wird die erleichterte Einbürgerung vom Bund geregelt. Von der erleichterten Einbürgerung profitieren schon heute Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizer wie auch Kinder, welche einen Elternteil mit Schweizer Bürgerrecht haben.

Die Gesetzesänderung möchte unter folgenden Bedingungen allen Personen der dritten Ausländergeneration den Weg zur erleichterten Einbürgerung schaffen:

  • die Person der dritten Ausländergeneration muss unter 25 Jahren und in der Schweiz geboren sein und eine Schulzeit von mind. fünf Jahren in der Schweiz absolviert haben
  • Ein Elternteil muss in der Schweiz geboren sein, sowie bereits zehn Jahren hier leben und fünf Jahre in die obligatorische Schule gegangen sein
  • Ein Grosselternteil der Person muss in der Schweiz geboren sein oder das Aufenthaltsrecht besessen haben.

Rund die Hälfte der hier lebenden Ausländerinnen und Ausländer erfüllen die Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Dem heutigen einbürgerungswilligen und gut integrierten Ausländer der dritten Generation dürfte der Weg zur Einbürgerung keinerlei Probleme bereiten. Den Kantonen steht es heute bereits frei, im kantonalen Recht Einbürgerungserleichterungen vorzusehen. Entsprechend muss aus unserer Sicht nichts am Status Quo geändert werden.

«Bundesbeschluss  über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr NAF» (JA)

Mit dem neuen Fonds für Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF) sollen die heutigen Engpässe, welche zu immer mehr Staus und Verkehrsbehinderungen führen, reduziert werden. Damit soll auch eine Gleichstellung zur Schiene erfolgen, für welche ebenfalls ein Fonds (FABI) eingeführt wurde. Die Finanzierung des NAF erfolgt ausschliesslich über Strassenverkehrsabgaben, wie die Automobilsteuer, die Mineralölsteuer (welche um 4 Rp. Erhöht wird) und ab 2020 eine Abgabe auf Elektroautos.

«Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III)» (JA)

Nach 1997 und 2008 können wir nun über die dritte Reform an der Urne abstimmen. Im Gegensatz zu 1997 und 2008 kommt diese Reform auf Druck der EU und OECD zustande. Diese stören sich daran, dass je nach Kanton die Unternehmen (hauptsächlich Holding-Strukturen) die ausländischen Gewinne tiefer versteuern müssen als die inländischen. Hier wird eine Gleichsetzung verlangt.

Von dieser Reform sind also in erster Linie internationale Unternehmen betroffen. Man geht von ca. 24´000 Firmen aus, welche um die 150´000 Personen in der Schweiz beschäftigen.

Da diese Firmen durch Ihre Holdingstrukturen sehr flexibel aufgebaut sind, können deren Steuersitze sehr flexibel in der Welt hin und her verschoben werden. Entsprechend besteht aktuell die Gefahr, dass durch die Anpassung der beiden Steuersätze (Aus- wie Inländische Gewinne) der Standort Schweiz unattraktiv wird und somit eine Verlagerung ins Ausland stattfindet.

Eine solche Abwanderung hätte für die Schweiz total gesehen einen Gewinnsteuerverlust von 5 Mia. zur Folge. Entsprechend sollen den Kantonen nun andere Instrumente gegeben werden, damit nach wie vor attraktive Rahmenbedingungen geboten werden können. Da es dabei zu finanziellen Verlusten auf Seite der Kantone kommen kann, will der Bund diese zukünftig mit 1.1 Mia. aus dem Gewinnsteuertopf entlasten. 

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