2020
Parolen für die eidgenössischen Abstimmungen vom 27.09.2020
«Volksinitiative vom 31. August 2018 «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» JA
Wenn in den Städten hunderte Meter lange Menschenschlangen stehen nur um eine freiwerdende 3.5 Zimmerwohnung zu ergattern zeigt dies deutlich den Druck, welcher auf urbanen Mietflächen lastet. Anstelle immer mehr Wohnraum und Infrastruktur zu fordern, muss die Zuwanderung mengenmässig gebremst werden. Die Initiative setzt also dort an, wo das Problem entsteht, anstelle mit viel Geld die Resultate der freien Zuwanderung korrigieren zu wollen.
«Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG)» JA
Das revidierte Jagdgesetz ist nötig und wichtig. Es ermöglicht ein konfliktfreies Nebeneinander von wilder und gepflegter Natur. Mit klaren Regeln für das Erlegen von geschützten Arten sichert es langfristig Landwirtschafts- sowie Tourismusgebiete. Natur- und Tierschutz sowie Tiergesundheit werden endlich konkretisiert und gestärkt.
«Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten)» JA
Zur Familienförderung in allen Lohnsegmenten und zur Nutzung des inländischen Arbeitspotenzials hat die SVP Konolfingen zu dieser Vorlage einstimmig die JA-Parole gefällt. Eltern, welche ihre Kinder extern betreuen lassen, weil beide berufstätig sind, bezahlen dies oft teuer. Nicht selten stehen sie wegen Steuerprogression und hoher Betreuungskosten finanziell schlechter da, als wenn ein Partner zu Hause bleiben würde. Deshalb können die Betreuungskosten, ähnlich wie die Berufsauslagen, bereits heute auch bei der Bundessteuer vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, jedoch nur bis zu einem Betrag von 10‘100 CHF. Die effektiven Kosten liegen jedoch in den meisten Fällen höher. Um einen echten Anreiz zu geben, hat das Parlament diesen Maximalabzug nun auf 25‘000 CHF erhöhen wollen. Ebenfalls erhöht hat das Parlament den generellen Kinderabzug von heute 6‘500 CHF auf 10‘000 CHF. Damit sollen auch Familien unterstützt werden, welche ihre Kinder nicht extern betreuen lassen.
«Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie»)» NEIN
Es ist unbestritten, dass ein Kind Anrecht auf einen Vater hat. Ob dieses Anrecht aber nur gewährleistet wird, wenn die öffentliche Hand für den Urlaub des Neuvaters bezahlt, ist zweifelhaft. Vielmehr sollte es doch in der Selbstverantwortung von Vätern liegen, die jährlich zur Verfügung stehenden Ferientage so zu planen, dass gerade zur Geburt einige dieser Tage eingesetzt werden. Familiensache ist immer noch Privatsache.
«Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge»JA
Soll der Schweizer Luftraum weiterhin geschützt bleiben, ist die Beschaffung von neuen Kampfflugzeugen unumgänglich. Die derzeit verwendeten Flugzeuge F/A-18 Hornet und F-5E Tiger erreichen spätestens 2030 das Ende ihrer Lebensdauer. Auch in Friedenszeiten sind Flugzeuge zum Schutz des Luftraums für die Sicherung der Schweiz unerlässlich. Sie gewährleisten den Luftpolizeidienst, ergänzen stationäre Radarsysteme des Landes und sind letzten Endes für die Auftragserfüllung der Schweizer Armee zwingend notwendig.
2019
Parolen für die kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen vom 19.05.2019
Eidgenössische Vorlagen
«Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung» (NEIN / 2x Ja, 4x Nein)
«Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie» (NEIN)
Kantonale Vorlage
«Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe» (JA zur Vorlage) (NEIN zum Volksvorschlag) (Stichfrage; Vorlage)
Parolen für die kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen vom 10.02.2019
«Volksinitiative «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)» (NEIN)
Die Initiative bietet auf den ersten Blick eine gute Lösung für ein breit bekanntes und anerkanntes Problem. Im Detail ist das Begehren aber zu starr formuliert und lässt kein Spielraum für zukünftige Entwicklungen. Weiter sind wir der Meinung, dass das Begehren mit der aktuell laufenden Raumplanungsgesetzgebung aufgenommen wurde und genügend umgesetzt wird.
«Änderung der kantonalen Energiegesetzes» (NEIN)
Auch weiterhin muss es möglichst vielen offen stehen, ein Haus zu erwerben oder selbst zu bauen, auch ohne zusätzliche Kostentreiber. Die Hauseigentümererinnen und Hausbesitzer in der Schweiz investieren heute schon freiwillig in erneuerbare Energie und einen effizienteren Betrieb. Durch die Änderung im Energiegesetz wird aus freiwillig, pflicht.
«Änderung der kantonalen Polizeigesetzes» (JA)
Viel zu oft sind den Polizeikräften in schwierigen Situationen die Hände gebunden aufgrund mangelnder Rechtsgrundlage. Die Totalrevision des Polizeigesetztes ist ein weiterer Schritt für ein zeitgemässe Bekämpfung und möglicher Vorbeugung von Straftaten. Durch eine pauschale Abgeltung wird der administrative Aufwand verringert und Teile der Sicherheitskosten können auf Veranstalter und straffällige Personen abgewälzt werden, sollte es zu Ausschreitungen kommen.
2018
Parole für die kommunale Urnenabstimmung vom 25.11.2018
2x JA für die Schulraumplanung (mehr Infos)
Parolen für die eidgenössische Abstimmung vom 25.11.2018
JA zur Selbstbestimmungsinitiative!
Unsere direkte Demokratie garantiert Rechtssicherheit. Dafür werden wir weltweit beneidet. Diesen Trumpf dürfen wir nicht verspielen. Deshalb sage wir Ja zur Selbstbestimmungsinitiative.
Parolen für die eidgenössische Abstimmung vom 23.09.2018
«Bundesbeschluss über die Velowege sowie die Fuss- und Wanderwege» (NEIN)
«Volksinitiative: Für gesunde sowie umweltfreundlich und fair hergestellte Lebensmittel» (NEIN)
«Volksinitiative: Für Ernährungssouveränität. Die Landwirtschaft betrifft uns alle» (NEIN)
2017
Parole für die kommunale Abstimmung vom 26.11.2017
Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 2’584’000.— für die Sanierung der Oberdorfstrasse (Strasse und Trinkwasserleitung) (JA, einstimmig)
Parolen für die Abstimmung vom 21.05.2017
«Energiegesetz (EnG)»(NEIN)
«Beschluss des Grossen Rates betreffend den Kredit für die Asylsozialhilfe 2016 – 2019» (NEIN)
Parolen für die Abstimmung vom 12.02.2017
«Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration» (NEIN)
In der Schweiz existieren zwei verschiedene Arten der Einbürgerung, die ordentliche und die erleichterte Einbürgerung. Der Unterschied sind die verschiedenen Bedingungen, die damit verbundenen Aufwände und die zuständigen Behörden. Die ordentliche Einbürgerung ist die Sache der Kantone und Gemeinden. Im Gegenzug zu der ordentlichen Einbürgerung wird die erleichterte Einbürgerung vom Bund geregelt. Von der erleichterten Einbürgerung profitieren schon heute Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizer wie auch Kinder, welche einen Elternteil mit Schweizer Bürgerrecht haben.
Die Gesetzesänderung möchte unter folgenden Bedingungen allen Personen der dritten Ausländergeneration den Weg zur erleichterten Einbürgerung schaffen:
- die Person der dritten Ausländergeneration muss unter 25 Jahren und in der Schweiz geboren sein und eine Schulzeit von mind. fünf Jahren in der Schweiz absolviert haben
- Ein Elternteil muss in der Schweiz geboren sein, sowie bereits zehn Jahren hier leben und fünf Jahre in die obligatorische Schule gegangen sein
- Ein Grosselternteil der Person muss in der Schweiz geboren sein oder das Aufenthaltsrecht besessen haben.
Rund die Hälfte der hier lebenden Ausländerinnen und Ausländer erfüllen die Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Dem heutigen einbürgerungswilligen und gut integrierten Ausländer der dritten Generation dürfte der Weg zur Einbürgerung keinerlei Probleme bereiten. Den Kantonen steht es heute bereits frei, im kantonalen Recht Einbürgerungserleichterungen vorzusehen. Entsprechend muss aus unserer Sicht nichts am Status Quo geändert werden.
«Bundesbeschluss über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr NAF» (JA)
Mit dem neuen Fonds für Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF) sollen die heutigen Engpässe, welche zu immer mehr Staus und Verkehrsbehinderungen führen, reduziert werden. Damit soll auch eine Gleichstellung zur Schiene erfolgen, für welche ebenfalls ein Fonds (FABI) eingeführt wurde. Die Finanzierung des NAF erfolgt ausschliesslich über Strassenverkehrsabgaben, wie die Automobilsteuer, die Mineralölsteuer (welche um 4 Rp. Erhöht wird) und ab 2020 eine Abgabe auf Elektroautos.
«Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III)» (JA)
Nach 1997 und 2008 können wir nun über die dritte Reform an der Urne abstimmen. Im Gegensatz zu 1997 und 2008 kommt diese Reform auf Druck der EU und OECD zustande. Diese stören sich daran, dass je nach Kanton die Unternehmen (hauptsächlich Holding-Strukturen) die ausländischen Gewinne tiefer versteuern müssen als die inländischen. Hier wird eine Gleichsetzung verlangt.
Von dieser Reform sind also in erster Linie internationale Unternehmen betroffen. Man geht von ca. 24´000 Firmen aus, welche um die 150´000 Personen in der Schweiz beschäftigen.
Da diese Firmen durch Ihre Holdingstrukturen sehr flexibel aufgebaut sind, können deren Steuersitze sehr flexibel in der Welt hin und her verschoben werden. Entsprechend besteht aktuell die Gefahr, dass durch die Anpassung der beiden Steuersätze (Aus- wie Inländische Gewinne) der Standort Schweiz unattraktiv wird und somit eine Verlagerung ins Ausland stattfindet.
Eine solche Abwanderung hätte für die Schweiz total gesehen einen Gewinnsteuerverlust von 5 Mia. zur Folge. Entsprechend sollen den Kantonen nun andere Instrumente gegeben werden, damit nach wie vor attraktive Rahmenbedingungen geboten werden können. Da es dabei zu finanziellen Verlusten auf Seite der Kantone kommen kann, will der Bund diese zukünftig mit 1.1 Mia. aus dem Gewinnsteuertopf entlasten.
Parolen für die Abstimmung vom 27.11.2016
«Volksinitiative «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)» (NEIN)
«Volksinitiative «Spitalstandortinitiative»» (NEIN)
Parole für das kommunale Urnengeschäft vom 25.09.2016.
«BulletinTotalrevisionen der Erlasse Gemeindeordnung und Reglement über Abstimmungen und Wahlen.»
Parolen für die Abstimmung vom 05.06.2016
«Änderung des Asylgesetzes (AsylG)» (NEIN)
Die Revision des Asylgesetzes setzt – insbesondere in der heutigen Situation – völlig falsche Anreize. Sie wird nicht zu mehr Effizienz und Beschleunigung führen, sondern zu einer höheren Attraktivität der Schweiz für illegale Einwanderer. Mit der Revision erhält der Bund die Möglichkeit, unbeschränkt illegale Migranten unterzubringen – nötigenfalls durch Enteignungen. Während die Länder um uns herum immer restriktiver werden und die Grenzen schliessen, sendet die Schweiz mit unbeschränkten Unterbringungsmöglichkeiten und Gratisanwälten für alle das gegenteilige Signal aus. Aus diesem Grund hat die SVP Konolfingen einstimmig die NEIN-Parole gefasst.
«Volksinitiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung» (JA)
Die Initiative für eine faire Verkehrsfinanzierung verlangt, dass die Abgaben der Strassenbenützer künftig zielgerichtet für die Strasseninfrastruktur eingesetzt werden kann. Die Strassenbenützer zahlen jedes Jahr über 9 Mia. an Steuern, Gebühren und Abgaben. Ein grosser Teil dieser Abgaben wird zweckentfremdet für den öffentlichen Verkehr sowie für die allgemeine Bundeskasse. Über 6'000 öffentliche Verkehrsmittel verkehren auf den Schweizer Strassen. Trams, Postautos usw. sind auf einen flüssigen Verkehr genauso angewiesen wie Autofahrer und Lastwagen. Mit dem NAF will der Bundesrat die Mineralölsteuer weiter erhöhen, auch über eine Erhöhung der Autobahnvignette wird diskutiert. Dabei gehört das Verursacherprinzip zu den Grundprinzipien der Bundesverfassung.
«Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen» (NEIN)
Die Initianten wollen ein von der Einkommenssituation unabhängiges Grundeinkommen festlegen. Dabei ist die Finanzierung sowie die Höhe dieses Grundeinkommens in der Initiative nicht geregelt. Die SVP Konolfingen sieht mit einer möglichen Annahme dieser Initiative die Gefahr, dass dadurch die schweizer Volkswirtschaft nachhaltig geschwächt würde. Viele teilzeit Erwerbende würden die Arbeit einstellen, wodurch wichtige Arbeitskräfte verloren gingen. Dies wiederum würde Steuereinnahmen vermindern und so die Bildung, Armee, Verkehr und Landwirtschaft schwächen. Die SVP Konolfingen hat aus diesen Gründen eine klare NEIN Parole gefasst.
«Volksinitiative «Pro Service public» (NEIN)
Die Initiative verbietet den bundesnahen Betrieben, nach Gewinn zu streben. Damit entgehen Kommunen, Kantonen und dem Bund Steuergelder in Millionenhöhe. Ausserdem haben die Service-public-Unternehmen nicht mehr genügend Mittel, um in eine zukunftsgerichtete Grundversorgung zu investieren. Dies muss die öffentliche Hand kompensieren. Die Folgen: " Leistungsabbau oder höhere Steuern für alle" Der Initiativtitel "Pro Service Public" ist somit irreführend und die Initiative abzulehnen.
«Änderung des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG)» (JA) (4x Ja / 3x Nein)
Vor rund einem Jahr hat das Schweizer Volk eine Verfassungsänderung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) angenommen. Bei der PID wird ein durch künstliche Befruchtung erzeugter Embryo genetisch untersucht, bevor er der Frau in die Gebärmutter eingesetzt wird. Mit der jetzt vorgeschlagenen Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) soll das bisherige Verbot der PID aufgehoben und die konkrete Durchführung geregelt werden. Ziel ist, die Übertragung schwerer Erbkrankheiten zu verhindern und Komplikationen in der Schwangerschaft zu vermeiden. Gegen das gegenüber der ursprünglichen Version des Bundesrates vom Parlament deutlich erweiterte FMedG ist das Referendum ergriffen worden, weil Gegnerinnen und Gegner unterschiedlichster politischer Couleur dieses als zu weitgehend erachten und eine ethisch nicht verantwortbare Ausweitung von genetischen Untersuchungen an menschlichen Embryonen befürchten. Bundesrat und Parlament inkl. SVP-Fraktion (40 Ja – 17 Nein) empfehlen die Annahme der Änderung des FMedG, wie auch aktuell die kantonalbernische Delegiertenversammlung der SVP (157 Ja – 103 Nein). Der Zentralvorstand der SVP Schweiz lehnt die FMedG Änderung ab (22 Ja – 36 Nein).
Parolen für die Abstimmung vom 28.02.2016
Neubauprojekt Katzengässli (Gemeindevorlage) (JA)
Mitte 2012 konnten die Bürgerinnen und Bürger von Konolfingen an der Urne über die Gemeindevorlage „Genehmigung Neubauprojekt Katzengässli, Bewilligung Verpflichtungskredit von CHF 4´350´000.00“ abstimmen.
Ende Februar nun, gut 3.5 Jahre später können wir nochmals darüber befinden und dem Gemeinderat die Bewilligung erteilen, das Projekt abzubrechen.
Als gute Idee gestartet, sollte eine der letzten gemeindeeigenen Bauparzellen als gute Kapitalanlage dienen und den Gemeindehaushalt nachhaltig positiv beeinflussen. Dazu ist es nun leider nicht gekommen.
Die Tatsache, dass ein Parzellenanstösser von grösseren Grenzabständen profitiert als die restliche Konolfinger-Bevölkerung, hat das Projekt bereits sehr früh ins Stocken gebracht. Anschliessende Projektänderungen konnten zwar das Problem mit dem Grenzabstand lösen, ergaben aber anderweitige Probleme in der Erfüllung von Auflagen, welche durch den Kanton gestellt wurden. Beim Entgegenkommen bezüglich Auflagen und Vorgaben welche für Privatpersonen mit einer Sondergenehmigung relativiert worden wären, gab es für die Gemeinde –da es sich um Mustergültiges Gemeindeprojekt handelt- vom Kanton kein Pardon.
So ist es nichts als richtig, das Projekt schlussendlich zu beerdigen und die Parzelle zu verkaufen oder im Baurecht abzugeben, damit Konolfingen wenigstens mit einem blauen Auge davon kommt. Stimmen Sie also bitte am 28. Februar 2016 der Vorlage Aufhebung des Beschlusses vom 17. Juni 2012 (Genehmigung Neubauprojekt. Bewilligung Verpflichtungskredit von Fr. 4?350?000.—).
«Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)» (JA)
Nur die Durchsetzungs-Initiative führt zu einer konsequenten Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative, welche am 28. November 2010 von Volk und Ständen angenommen wurde. Nach langwierigen Debatten haben sich National- und Ständerat geweigert, die Ausschaffungs-Initiative konsequent umzusetzen. Die vom Parlament beschlossene Umsetzungsgesetzgebung beinhaltet eine unbrauchbare Härtefallklausel. Das heisst: Man kann immer einen Grund finden, weshalb der verurteilte Straftäter die Schweiz nicht verlassen muss.
Die Durchsetzungs-Initiative schafft Rechtssicherheit. Sie führt in der Praxis zu einer konsequenten und zwingenden Ausschaffung krimineller Ausländer. Ausgeschaffte ausländische Straftäter erhalten eine Einreisesperre und können damit in der Schweiz nicht mehr straffällig werden. Dies führt dazu, dass die Zahl der Wiederholungstäter deutlich sinken wird. Gleichzeitig wird die konsequente Praxis präventiv, was die Sicherheit zusätzlich erhöht.
Wer sich nicht an unsere Regeln hält, muss die Schweiz verlassen. Eine konsequente Ausschaffungspraxis wirkt präventiv und sorgt dafür, dass die Ausländerkriminalität sinken wird; dies führt zu mehr Sicherheit für alle in der Schweiz.
«Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (Sanierung Gotthard-Strassentunnel)» (JA)
Eine Sanierung des Gotthard-Strassentunnels seht an, dies ist klar. Der Weg wie dies geschehen soll ist aber aktuell Gegenstand der kommenden Abstimmung. Die SVP-Konolfingen hat sie für eine Lösung mittels zweiter „Röhre“ ausgesprochen. So kann nach dem Bau der zweiten „Röhre“ der alte Tunnel in aller Ruhe saniert werden und nach Abschluss der Arbeiten steht einer sicheren und richtungsgetrennten Gottharddurchquerung nichts mehr im Wege. Trotz einer zweiten „Röhre“ müssen wir aber in Zukunft dafür sorgen, dass der Alpenschutz-Verfassungsartikel eingehalten wird und nicht die beiden Fahrspuren der jeweiligen „Röhren“ wegen Kapazitätserweiterungen für den Verkehr freigegeben werden. Die zweite Fahrspur soll ausschliesslich als Pannenstreifen genutzt werden.
«Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe» (JA)
Mit der Abschaffung der Heiratsstrafe würde im Steuerrecht eine diskriminierende Regelung gegenüber eingetragenen und verheirateten Paaren aufgehoben, sowohl bei den Steuern als auch bei den Sozialversicherungen.
«Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln!» (NEIN)
Der Vorstand der SVP-Konolfingen hat ein gewisses Verständnis für die Motive der Initianten, jedoch schiesst die Spekulationsstopp-Initiative klar am Ziel vorbei. Um es deutlich vorweg zu nehmen, es ist unbestritten, dass das Grundrecht eines jeden Menschen auf angemessene Nahrung international anerkannt ist. Ist die Schweiz aber Ursache der chronischen Unterernährung, die einer von acht Menschen in der Welt trifft? Nein, natürlich nicht. Niedrigere Vorräte haben die Weltmarktpreise stark ansteigen lassen und haben die uns bekannten Konsequenzen hervorgerufen, insbesondere in Ländern, die von Importen abhängig sind. Das hat nichts mit Spekulation zu tun, sondern mit einem Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage. Und dieses Problem kann auch nicht durch eine Verfassungsänderung in der Schweiz gelöst werden!
«Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Bundesgesetze über die Kranken-, die Unfall- und die Militärversicherung (Krankenkassen-Prämienverbilligung)» (JA) zur Hauptvorlage, (NEIN) zum Eventualvorschlag, Hauptvorlage als Stichentscheid.
Im geltenden Gesetz sollen 25% - 45% der Bevölkerung im Kanton Bern eine Krankenkassenverbilligung erhalten. Mit dieser Vorlage soll dieses Vorgabe aufgehoben werden, denn das Leistungsziel entspricht nicht unbedingt dem Anteil der Bevölkerung, der in bescheidenen Verhältnissen lebt und daher auf eine entsprechende Prämienverbilligung angewiesen ist. Gemäss beschlossenem Sparpaket des Kantons Bern steht für die Prämienverbilligung in Zukunft weniger Geld zur Verfügung (24.3 Mio). Dadurch müssten die einzelnen Beiträge stark gekürzt werden, wenn weiterhin mindestens ein Viertel der Bevölkerung eine Prämienverbilligung erhalten soll. Daher ist es besser, die vorhandenen finanziellen Mittel auf weniger Personen zu verteilen. So bleibt die die Prämienverbilligung wirksamer.
«Ausführungskredit für den Neubau für die Rechtsmedizin und die klinische Forschung der Universität Bern an der Murtenstrasse 20 – 30 in Bern» (JA)
Der Vorstand der SVP-Konolfingen spricht sich einstimmig für den Ausführungskredit aus, welcher vom Grossen Rat des Kantons Bern ohne eine einzige Gegenstimme angenommen wurde. Aus unserer Sicht stehen eine zeitgemässe Rechtsmedizin und ein attraktiver Forschungs- und Arbeitsstandort Bern im Zentrum. Ebenfalls ist uns das Wohl der für Versuche gezüchteten Tiere ein Anliegen, die Rahmenbedingungen für diese werden durch die neue Infrastruktur deutlich verbessert. Die Rechtsmedizin dient dem Rechtsstaat. Moderne Forensik braucht moderne Labors. Im Neubau werden sie möglich!
Parolen für die Abstimmung vom 14.06.2015
Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortplanzungsmedizin und Gentechnolgie im Humanbereich.: 4x NEIN / 2x JA
Volksinitiative "Stipendieninitiative".: NEIN einstimmig
Volksinitiative "Millionen-Ersschaften besteuern für unsere AHV" (Erbschaftssteuerreform).: NEIN einstimmig
Änderung des Bundesgesetztes über Radio und Fernsehen (RTVG).: NEIN einstimmig
Parolen für die Abstimmung vom 08.03.2015
Volksinitiative "Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen".: JA
Volksinitiaitive "Energie- statt Mehrwertsteuer": NEIN
Parolen für die Abstimmung vom 21.09.2014
Volksinitiative «Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!»: JA - einstimmig
Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse»: NEIN - einstimmig
Parolen für die Abstimmung vom 18.05.2014
Anlässlich der Hauptversammlung der SVP-Konolfingen, wurden folgende Parolen gefasst:
Nationale Abstimmung;
Pädophilenintitative: 14 JA / 3 nein / 4 ent.
Finanzierungsfonds Gripen: 21 JA / 0 nein / 0 ent.
Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohninitiative): 0 ja / 21 NEIN / 0 ent.
Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung: 1 JA / 17 NEIN / 3 ent.
Kantonale Abstimmung;
Volksinitiative Mühleberg vom Netz: 0 JA / 21 NEIN / 0 ent.
Änderung betreffend der Handänderungssteuer: 15 JA / 3 NEIN / 3 ent
Gesetz Pensionskasse:
Hauptvorlage: 3 JA / 15 NEIN / 3 ent
Eventualantrag: 17 JA / 0 NEIN / 4 ent.
Stichentscheid: Eventualantrag
Für die nationale und kantonale Abstimmung vom 09. Februar 2014 hat der Vorstand folgende Parolen beschloss
NEIN zum Bundesbeschluss über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) - Einstimmig
Die seit Jahrzehnten praktizierte Zweckentfremdung der Strassengelder zu Gunsten des öffentlichen Verkehrs kann nicht weiter akzeptiert werden. FABI würde diese Subventionierung sogar zeitlich unbegrenzt erlauben und auf Ewigkeit in die Verfassung schreiben. Der Bundesbeschluss sieht im Weiteren vor, die Ausbauschritte der Bahn über eine befristete Mehrwertsteuererhöhung von +0,1% zu finanzieren. Eine derartige Steuererhöhung zu Lasten der Gesamtbevölkerung kann nicht akzeptiert werden. Auch würde die Beschränkung des Pendlerabzuges auf maximal 3’000 Franken pro Jahr indirekt zu einer Steuererhöhung des Mittelstandes führen. Für Betroffene hätte dies Steuererhöhungen von bis zu 500 Franken (Kanton und Bund) zur Folge. Die Annahme der FABI-Vorlage würde also für die Mehrheit der Bevölkerung klare Nachteile mit sich bringen!
JA zur „Volksinitiative gegen Masseneinwanderung“ - Einstimmig
Die „Volksinitiative gegen Masseneinwanderung“ will, dass die Schweiz die Zuwanderung wieder selber steuern kann. Im Durschnitt hatte die Schweiz in den letzten fünf Jahren eine Zuwanderung von fast 80`000 Einwanderern – Dies entspricht in etwa der Einwohnerzahl der Stadt Luzern. Es versteht sich von selber, dass die Zuwanderung in diesem Ausmass nicht weitergehen kann, denn sie sorgt für Verdrängung am Arbeitsplatz, belastet unsere Sozialwerke und sorgt für die Zersiedelung unserer Landschaft. Nur wenn die Schweiz die Einwanderung wieder selber steuern kann, werden die Ausländerinnen und Ausländer kommen, welche unsere Wirtschaft effektiv braucht. Entgegen der Behauptungen der Gegner gefährdet diese Initiative die bilateralen Verträge nicht, denn auch die EU hat grosse Interessen daran. Die Schweiz braucht ohne Zweifel ausländische Arbeitskräfte, aber auch in diesem Bereich gilt wie in vielem anderem „Mass halten“.
NEIN zur Initiative „Abtreibung ist Privatsache“ – 1x Ja, 6xNein
Die Volksinitiative „Abtreibung ist Privatsache“ will, dass Abtreibungen künftig nicht mehr in der allgemeinen Krankenkasse enthalten sind. Würde diese angenommen, müssten Abtreibungen künftig privat oder durch eine Zusatzversicherung finanziert werden. Der Vorstand der SVP-Konolfingen kann das Anliegen zwar teilweise nachvollziehen, weil in gewissen Fällen wirklich fahrlässig gehandelt wird, sieht in der Initiative aber mehr negative als positive Seiten. Einerseits wären es im Falle einer Annahme nur die Frauen, welche zur Kasse gebeten würden und andererseits ginge man das Risiko ein, dass sich Frauen aus Kostengründen im Ausland diesem Eingriff unterziehen würden. Im Falle einer minderjährigen Frau müssten die Eltern für die Kosten der Abtreibung aufkommen.
NEIN zur Änderung des „Konkordates über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen“ – 1x Ja, 6xNein
Das Konkordat, in welchem alle Kantone vertreten sind, ist eine gute und sinnvolle Sache. Die Verschärfungen, welche in die angedachte Änderung einfliessen, gehen aber in vielen Teilen zu weit. So sind in dieser Änderung Massnahmen enthalten, welche zu stark in das Persönlichkeitsrecht der Bürger und Bürgerinnen eingreifen. Ein Alkoholverbot, welches zum Beispiel nur für „den Pöbel“ gilt, aber nicht für die Zuschauer in den VIP-Sektoren, kommt einer Zweiklassengesellschaft gleich. Auch die Eintragung in die „Hooligan-Datenbank“ ohne eine vorhergehende Verurteilung durch die Justiz, basiert viel zu stark auf Willkür als auf den Grundlagen eines Rechtstaates.
Für die nationale und kantonale Abstimmung vom 24. November 2013 hat der Vorstand folgende Parolen beschlossen:
Volksinitiative "1:12 für gerechte Löhne": NEIN (einstimmig)
Volksinitiative "Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen": JA (einstimmig)
Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes: NEIN (einstimmig)
Volksinitiative "Keine Einbürgerung von Verbrechern und Sozialhilfeempfängern!": JA (einstimmig)
Für die nationale Abstimmung vom 22. September 2013 hat der Vorstand folgende Parolen beschlossen:
Volksinitiative "Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht": NEIN (einstimmig)
Die Volksinitiative der GsoA ist ein weiterer Versuch, die Schweizer Armee über kurz oder lang abzuschaffen. In einem ersten Schritt wird nun versucht, den Armeedienst freiwillig zu machen und die Wehrpflicht abzuschaffen. Aus Sicht der SVP-Konolfingen ist klar, dass es in einem solchen Szenario zu wenig gutes Personal gibt, welches sich freiwillig in den Dienst der Armee stellt und so die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung nicht mehr gewährleistet werden kann.
Revision des Epidemiengesetz: JA (einstimmig)
Gegen die Revision des Epidemiengesetzes wurde aus Impfgegnerkreisen das Referendum ergriffen. Die Vorlage, welche vor allem die bessere Koordination der Massnahmen zum Schutz gegen Epidemien zum Ziel hat, wird von der SVP-Konolfingen unterstützt. Es ist wichtig, dass solche kantonsübergreifende Themen auf nationaler Ebene koordiniert werden, damit Prozesse vereinfacht und Schnittstellen abgebaut werden können. Nur so kann in Notfällen, wie bspw. der Schweinegrippe, schneller und wirkungsvoller vorgegangen werden.
Änderung vom 14.12.2013 der Bundesgesetzes über die Arbeit Industrie, Gewerbe und Handel: JA (einstimmig)
Entgegen der weit verbreiteten Meinung geht es bei dieser Gesetzesänderung nicht um die Ausweitung der Ladenöffnungszeiten. Sondern wird etwas korrigiert das schon längst überfällig ist. Die Anpassung respektive die Aufhebung der Sortimentsbeschränkung von „Shops“, welche bereits heute über die normalen Öffnungszeiten hinaus geöffnet haben. Es macht aus Sicht der SVP-Konolfingen keinen Sinn, dass Geschäfte, welche ohnehin geöffnet sind, zu gewissen Zeiten einen Teil ihres Sortiments nicht verkaufen dürfen. Daher ist das aktuelle Gesetz diesbezüglich anzupassen.
Für die nationale Abstimmung vom 09. Juni 2013 hat der Vorstand folgende Parolen beschlossen:
Volkswahl des Bundesrates: JA (einstimmig)
Am 7. Juli 2011 reichte die SVP die eidgenössische Volksinitiative „Volkswahl des Bundesrates" mit 110'291 beglaubigten Unterschriften ein. Die Initiative will die direkte Demokratie stärken und dem Volk mehr Vertrauen schenken. Bei Annahme der Vorlage würde künftig die Regierung gleichzeitig wie das Parlament alle 4 Jahre direkt von der Schweizer Bevölkerung gewählt. Dies würde bedeuten, dass die Bundesräte in Zukunft mehr im Interesse des Volkes und weniger im Interesse der Bundesversammlung handeln müssten. Das System der Volkswahl wäre auf eidgenössischer Ebene genau das gleiche, wie man es heute auf kantonaler Ebene bei den Regierungsratswahlen kennt. Wie man weiss, funktioniert es in allen Kantonen, egal bei welcher Grösse, bestens. Im Initiativtext ist festgelegt, dass mindestens 2 der 7 Bundesratssitze für die lateinischen Landesteile garantiert sind. Somit ist sichergestellt, dass die sprachlichen Minderheiten respektiert werden.
Änderung vom 28. September 2012 des Asylgesetzes: JA (einstimmig)
Die rasant steigenden Asylgesuchszahlen und die zunehmende Kriminalität in diesem Bereich machen klar, dass die Schweiz viel zu attraktiv ist für Personen, welche unser Asylsystem missbrauchen wollen. Darum haben die Eidgenössischen Räte beschlossen, wichtige Verbesserungen des Asylgesetzes dringlich in Kraft zu setzen. Dabei handelt es sich einerseits um die Abschaffung der Botschaftsgesuche. Die Schweiz war europaweit das einzige Land, welches Gesuche auf einer Vertretung im Ausland akzeptierte. Gleichzeitig werden Wehrdienstverweigerung und Desertion nicht mehr als Flüchtlingseigenschaft anerkannt. Ein entsprechender Rekursentscheid von Ende 2005 hat dazu geführt, dass seither Tausende Eritreer praktisch automatisch als Flüchtlinge anerkannt wurden. Seither sind die Gesuchszahlen von Eritreern in der Schweiz explodiert. Dies soll nun angepasst werden. Gegen die hohe Kriminalität von Asylbewerbern wird mit einer Pauschale an die Sicherheitskosten, mit Beschäftigungsprogrammen und mit speziellen Zentren gegen renitente Asylbewerber angegangen. Schliesslich hat der Bundesrat die Kompetenz erhalten, in den nächsten zwei Jahren Varianten zur Beschleunigung der Verfahren zu testen. Diese Massnahmen werden nicht alle Probleme im Asylbereich lösen können. Dennoch sind sie ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Für die nationale Abstimmung vom 03. März 2013 hat der Vorstand folgende Parolen beschlossen:
Bundesbeschluss über die Familienpolitik: NEIN (einstimmig)
Der Bundesbeschluss trägt nicht zur dringend benötigten Deregulierung und einer Erhöhung der Selbstverantwortung bei, sondern fördert die weitere Regulierung durch den Bund und Kanton punkto Verträglichkeit Arbeit und Familie. Jede Familie muss selbst entscheiden und auch selbst die Verantwortung übernehmen in Bezug auf Kinderbetreuung, Arbeit und einem harmonischen Familienleben.
Volksinitiative "gegen die Abzockerei - Minder Initiative": JA
Die Abzocker-Initiative fordert, dass die Generalversammlung jährlich über die Gesamtsumme aller Vergütungen (Geld und Wert der Sachleistungen) des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und des Beirates abstimmt. Die Organmitglieder erhalten keine Abgangs- oder andere Entschädigung, keine Vergütung im Voraus, keine Prämie für Firmenkäufe und -verkäufe und keinen zusätzlichen Berater- oder Arbeitsvertrag von einer anderen Gesellschaft der Gruppe. Das Parlament hat die Beratung der Initiative mit verschiedenen Gegenvorschlägen hinausgezögert, so dass diese erst fünf Jahre nach deren Einreichung endlich vors Volk kommt. Schliesslich hat sich das Parlament darauf geeinigt, dass bei einer Ablehnung der Volksinitiative ein indirekter Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe in Kraft tritt, der vieles der Initiative aufnimmt. Somit wird das Anliegen, Abzockern endlich den Riegel zu schieben, so oder so aufgenommen. Dennoch ist das Original – die Abzockerinitiative - doch wirkungsvoller und umfassender. Darüber hinaus kann es nicht sein, dass die eidgenössischen Räte mit allen Mitteln ein von der Bevölkerung klar unterstütztes Anliegen über Jahre verzögern. Dagegen muss ein klares Zeichen gesetzt werden. Daher beantragt der Vorstand der SVP Konolfingen mit 4 zu 3 Stimmen die JA-Parole zur Volksinitiative „gegen die Abzockerei“.
Änderung des Raumplangunsgesetzes: NEIN (einstimmig)
Das Eidgenössische Parlament hat im vergangenen Jahr eine Teilrevision des Raumplanungsgesetzes verabschiedet, gegen welches vom Gewerbeverband das Referendum ergriffen wurde. Die Folgen dieser Teilrevision wären fatal. Einmal mehr verlangt ein Gesetz aus Bern weniger Handlungsfreiheit für Kantone und Gemeinden, in dem man einen Raumplanungsbefehl auf Eidgenössischer Stufe erlassen will. Kantone und Gemeinden würden vom Staat bevormundet und könnten somit ihre Planung der Bauzonen nicht mehr nach eigenen Einschätzungen tätigen. Die RPG-Revision verursacht durch die künstliche Verknappung des Baulandes einen massiven Anstieg der Bodenpreise. Somit ist das Erwerben von Eigentumswohnungen oder Häusern für Normalverdiener kaum noch möglich. Ein weiterer Schwachpunkt dieses Gesetztes ist die sogenannte Mehrwertabgabe. Wenn z.B. ein Mehrfamilienhaus aufgrund einer Neueinzonung oder Umzonung (höhere Ausnutzugsmöglichkeit) eine Wertsteigerung erfährt, würde künftig eine Mehrwertabgabe von mindestens 20% fällig. Es versteht sich von selbst, dass diese Abgabe auf die Mieter abgewälzt würde. Deshalb beschloss der Vorstand der SVP Konolfingen einstimmig die NEIN-Parole.
Für die kantonale Abstimmung vom 03. März 2013 hat der Vorstand folgende Parole beschlossen:
Volksinitiative "Bern erneuerbar" + Gegenvorschlag des Grossen Rates: NEIN zur Volksinitiative / NEIN zum Gegenvorschlag / Stichfrage; Gegenvorschlag
Die gestaffelte Umsetzung der Volksinitiative basierend auf Prozentwerten und Jahreszahlen macht das Ganze kompliziert und kaum messbar. Weiter ist der letzte Abschnitt für Projekte +2Jahre nach Annahme der Initiative nicht tragbar. Der Gegenvorschlag des Grossen Rats ist hingegen einfach und klar. In Anbetracht dessen, dass es sich aber hierbei wieder um eine weitere Bevormundung von Hauseigentümern handelt und viel Geld kostet, wurden die NEIN Parolen beschlossen.
Für die nationale Abstimmung vom 23. September 2012 hat der Vorstand folgende Parolen beschlossen:
Gegenentwurf zur Volksinitiative „Jugend + Musik“: NEIN (einstimmig)
Die Förderung von Jugendmusik ist etwas unbestrittenermassen Sinnvolles. Doch der Gegenentwurf der Volksinitiative „Jugend+Musik“ geht dabei in eine falsche Richtung. Statt Regulierungen zu senken und mehr Freiheiten einzuführen, wird verlangt, dass alle Kantone ihre Fördermassnahmen zu harmonisieren haben und – wenn ihnen dies nicht gelingt – der Bund dies notfalls mittels Vorschriften anordnen kann. Somit führt diese Verfassungsbestimmung nicht zu mehr Möglichkeiten, sondern im Gegenteil zur Schwächung des Föderalismus, mehr Bürokratie und Gleichmacherei.
Volksinitiative vom 23.01.2009 „Sicheres Wohnen im Alter“: JA (einstimmig)
Das heutige System der Wohneigentumsbesteuerung belohnt alle, die ihre Schulden nicht abzahlen – wer dies tut wird bestraft, indem er die Hypothekarzinse nicht mehr abziehen kann. Mit der Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ können Wohneigentümer bei Erreichen des AHV-Alters entscheiden, ob sie den Eigenmietwert weiter versteuern und dafür die Hypothekarzinsen abziehen möchten, oder ob sie lieber auf beides verzichten. Damit wird die eigenverantwortliche Altersvorsorge gefördert und das Abzahlen von Schulden belohnt.
Volksinitiative vom 18.05.2012 „Schutz vor Passivrauchen“: NEIN (einstimmig)
Mit dem jetzigen Rauchergesetz ist eine optimale Ausgangslage für die Konsumenten und das Personal geschaffen. Viele Wirte haben seit der Einführung dieses Gesetzes teures Geld in Fumoirs bzw. Umbauten der Wirtshäuser investiert. Es wäre gegenüber dem ohnehin schon schwierigen Geschäft der Gastronomie nicht fair, ihm noch eine zusätzliche Last aufzubürden.
Für die kantonale Abstimmung vom 23. September 2012 hat der Vorstand folgende Parolen beschlossen:
Förderung von Gemeindezusammenschlüssen: 2xNEIN (einstimmig)
Unter dem Titel „Optimierung der Förderung von Gemeindezusammenschlüssen: 1. Änderung der Kantonsverfassung (NEIN) 2. Änderung des Gemeindegesetzes (NEIN)“ soll der Grosse Rat einen Gemeindezusammenschluss unter bestimmten, Voraussetzungen auch gegen den Willen der beteiligten Gemeinden anordnen können. Zudem soll der Regierungsrat die Möglichkeit erhalten, Leistungen aus dem Finanzausgleich zu kürzen, wenn sich eine finanzschwache Gemeinde einem wirtschaftlich sinnvollen Zusammenschluss widersetzt. Aus Sicht der SVP Konolfingen stellt diese Vorlage keine Optimierung dar, Zwangsmassnahmen bei Gemeindefusionen sind nicht der richtige Weg. Für die zwei Fälle, die Zwangsmassnahmen erlauben sollen, sind andere Wege möglich und es braucht keine Verfassungsänderung:
1. „Wenn eine Gemeinde nicht mehr in der Lage ist, ihre Aufgaben dauerhaft selbständig zu erfüllen“, wird der Druck auf die Gemeinde auch ohne kantonalen Zwang steigen, bis die Situation z.B. durch eine Gemeindefusion gelöst wird.
2. „Wenn eine Fusion von mehr als zwei Gemeinden wegen der Ablehnung einzelner Gemeinden zu scheitern droht, obwohl die Mehrheit der Stimmenden und die Mehrheit der beteiligten Gemeinden zugestimmt haben“, braucht es auch hierzu keinen kantonalen Zwang. Dass fusionswillige Gemeinden tatsächlich ihr Ziel erreichen, kann durch entsprechende Verträge und Planung der Abstimmung bewerkstelligt werden.
Senkung der Motorfahrzeugsteuer: JA zum Volksvorschlag und NEIN zur Vorlage des Grossen Rates (einstimmig) Stichfrage: Volksvorschlag
Der Volksvorschlag verlangt eine Senkung der Grundsteuer für Motorfahrzeuge von 33% und nicht nur von 5%, wie dies die Vorlage vom Regierungs- und Grossen Rat vorsieht. Es ist an der Zeit, dass auch im Kanton Bern die Motorfahrzeugsteuer gesenkt wird. Heute bezahlt man im Kanton Wallis für einen VW Golf 175.00, im Kanton Bern 667.00 Franken. Das steht in keinem Verhältnis. Deshalb JA zum Volksvorschlag, NEIN zur Vorlage des Grossen Rates.
Volksinitiative „Faire Steuern – Für Familien“: 2x NEIN zur Volksinitiative und zum Gegenvorschlag des Grossen Rates. Stichfrage: Gegenvorschlag des Grossen Rates.
Der Initiative „Faire Steuern – Für Familien“ kann nach Auffassung der SVP Konolfingen nicht als Ganzes zugestimmt werden. Die Abschaffung der Pauschalsteuer beispielsweise würde vor allem jenen Gemeinden schaden, welche bereits durch das JA zur Zweitwohnungsinitiative getroffen worden sind: Es bestünde die Gefahr, dass reiche Ausländer ihre Ferienhäuser behalten, den Wohnsitz aber verlegen würden und so im Kanton Bern gar keine Steuern mehr zahlen würden. Zudem sind die oft komplexen und schlecht kontrollierbaren internationalen finanziellen Verhältnisse kaum greifbar, wodurch die Besteuerung nach Aufwand wesentlich effizienter ist.
Für die kommunale Urnenabstimmung vom 17. Juni 2012 hat die SVP-Sektion anlässlich der HV vom 22. März 2012 folgende Parole gefasst:
"Katzengässli-Projekt"; JA zu Variante 1, einstimmig.
Die Variante 1, welche die Gemeinde als Eigentümerin vorsieht, ist für die SVP Konolfingen der richtige Weg, um Gemeinde eigenes Geld zu einer vernünftigen Rendite anzulegen.
Für die nationale Abstimmung vom 11. März 2012 hat der Vorstand folgende Parolen beschlossen:
Initiative; Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohungen: NEIN (einstimmig)
Bauspar-Initiative: JA (einstimmig)
Initiative; 6 Wochen Ferien für alle: NEIN (einstimmig)
Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke: NEIN (4x Nein und 3x Enthaltung)
Buchpreisbindung: NEIN (einstimmig)
Für die Gemeindeversammlung vom 24. November 2011 hat der Vorstand folgene Parolen beschlossen:
Budget 2012: JA
Das FILAG 2012 bringt eine erhebliche Mehrbelastung für die Gemeindefinanzen. Deshalb ist der Vorstand der Meinung, der Gemeinderat habe das möglichste getan um die Situation in den Griff zu kriegen.
Änderung Gemeindeordnung: JA
Aus Sicht des Vorstandes ist gerade die Neuerung punkto Schulkommissions Präsidium zwingend. In Zukunft soll das zuständige Mitglied des Gemeinderats (Ressortvorsteher/in) von Amtes wegen das Präsidium übernehmen. Mit dieser Massnahme soll der Informationsfluss sichergestellt und eine Angleichung an andere Kommissionen vollzogen werden.
Für die kommunale Abstimmung vom 15.05.2011 hat der Vorstand folgende Parole gefasst:
Sanierung der Liegenschaft Kreuzplatz 1: JA
Für die Abstimmungen vom 28.11.2010 hat der Vorstand folgende Parolen beschlossen:
SVP-Ausschaffungsinitiative: JA / NEIN zum Gegenvorschlag
Steuergerechtigkeits-Initiative: NEIN
Für die Abstimmungen vom 26.09.2010 hat der Vorstand folgende Parolen beschlossen:
Revision der Arbeitslosenversicherung: JA
Ausländerstimmrecht (Zämä läbä, zämä schtimme): NEIN