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Mit Datum 30.06.2019 hat die SP-Konolfingen (Sozialdemokratische Partei) Einsprache erhoben gegen das Baugesuch der Berger Schuhe & Sport AG. Der «Schueh-Bärger» wie er weitherum genannt wird, möchte sich für die Zukunft rüsten und in Konolfingen erneut investieren. Geplant ist der Bau einer Lagerhalle inkl. Büroräumlichkeiten und einer Parkplatzerweiterung mit Hilfe einer Einstellhalle.

Weiterlesen: Einsprache der SP-Konolfingen zum geplanten Neubau der Berger Schuhe & Sport AG
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Mittlerweile sind die Pläne der drei Firmen «Landi», «Berger Schuhe und Sport» und «Steiners Wohnmobile» konkret. Sie stellten ihre Projekte an einer Informationsveranstaltung im Februar der breiten Öffentlichkeit vor und die kritischen Stimmen waren nicht zu überhören. Wenn man aber die Sachlage nüchtern betrachtet und für das lokale Gewerbe einstehen will, muss man für das Projekt sein.

 

Drei Unternehmen, drei Erfolgsgeschichten

Berger Schuhe und Sport eröffnete 2008 seine neue Halle am Haldenweg. Unterdessen hat sich vieles verändert, es fehlt an Parkplätzen, Aufenthaltsräumen für die Mitarbeitenden, Lager- und Warenumschlagsplätzen sowie Büroarbeitsplätzen. Letztendlich auch weil Berger seinen Online-Shop ausbauen möchten.

Weiterlesen: Überbauung Tonismatte, JA zum lokalen Gewerbe!
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Elektronisches Baubewilligungsverfahren

Der Weg ins digitale Bauzeitalter stellt auch die Gemeinde Konolfingen, sowie den Kanton vor neue Herausforderungen.

Mehrere tausend Baugesuche werden pro Jahr in Papierform eingereicht. Damit verbunden sind auch abertausende Postsendungen. Gemeinden und der Kanton haben daher ein grosses Interesse, den Bewilligungsprozess effizienter und transparenter zu gestalten.

Neuer Plan des Regierungsrates

Gemäss Medienmitteilung des Regierungsrates vom 26. März 2018, sollen ab 2020 alle Baubewilligungsgesuche elektronisch abgewickelt werden. In einem ersten Schritt werden die Nutzungspläne der Gemeinden (Zonenplan, Überbauungsordnungen, Baureglement) in elektronischer Form erlassen. Die eigentlichen Baugesuche und alle weiteren Dokumente sind in einem zweiten Schritt elektronisch einzureichen. Baubewilligungsprozesse sollen somit nur noch elektronisch abgewickelt werden, geht es nach dem Regierungsrat.

Ein anderer wichtiger Punkt der Revision; Diese schafft eine generelle, gesetzliche Grundlage für die rechtliche Verbindlichkeit elektronischer Nutzungspläne, Richtpläne und Sachpläne. Zielsetzung des elektronischen Baubewilligung- und Planerlassverfahrens ist...

  • eine unkomplizierte, elektronische Baugesuchseingabe
  • wachsende Transparenz über den vorherrschenden Status
  • und einfacheren Zugang für alle beurteilenden Prüfungsstellen

Auch die Kommunikation zwischen Gesuchsteller und Verwaltung bzw. von Gemeinde zum Kanton und umgekehrt hofft man damit zu optimieren. Man erwartet durch das digitale Verfahren eine Zeit- und Kostenersparnis sowie einen ökologischeren Ansatz für die ganze Abwicklung der Gesuchsstellung. 

Der gemeindeinterne Bewilligungsprozess bleibt unverändert und liegt weiterhin in der kommunalen Kompetenz. Zusammenfassend bleiben die Rahmenbedingungen bestehen mit Aussicht auf transparentere Bewilligungsprozesse, Minimierung des administrativen Aufwandes und geringerem Aufwand für die Gemeinde sowie den Gesuchsteller. 

Wie ist Ihre Meinung dazu? Fluch oder Segen? Über einen Kommentar freuen wir uns.

Im Mai 2018, Daniel Hutmacher

Weitere Informationen zum Thema auch auf der Webseite des Kantons

 

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